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🛡️ Hinweisgeberplattform

Geschützter Meldekanal für Hinweisgeber — EU-Richtlinie 2019/1937

Ihre Rechte als Hinweisgeber

  • 🤫 Vertraulichkeit garantiert — Ihre Identität wird ohne Ihre Zustimmung nicht offengelegt (Art. 16).
  • 👤 Anonyme Meldungen erlaubt — Sie müssen Ihren Namen nicht angeben (Art. 6 §2).
  • 🛡️ Schutz vor Repressalien — Kündigung, Sanktionen, Mobbing sind verboten (Art. 19).
  • 📬 Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen (Art. 9 §1 b).
  • 🗓️ Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten (Art. 9 §1 f).

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